Advertorial

Ein Haus eigens für Hauseigentümer

von Holger Schaeben

Starnberg, 7.11.2011 - Wer sich von Josef Eduard Huber oder seinem Kompagnon Manfred Reichel einmal hat beraten lassen, ist mit Sicherheit Eigentümer einer Immobilie – Allein- oder Miteigentümer. Das Haus Huber & Reichel bietet umfassende Beratungsdienstleistungen im bautechnischen, kaufmännischen und rechtlichen Bereich. Das Starnberger Unternehmen bietet damit eine spezielle Beratung, die unter Immobilieneigentümern immer gefragter wird. Und dass hat einen einfachen Grund: Besitz belastet. Kurt Tucholsky meinte dazu: „In neunundneunzig von hundert Fällen lohnt es sich nicht, ein Ding aufzubewahren. Es nimmt nur Raum fort, belastet dich; hast du schon gemerkt, dass du nicht die Sachen besitzt, sondern dass sie dich besitzen?“

Immobilienbesitz ist da noch etwas spezieller: Ein Haus oder eine Wohnung kann man nicht so einfach weggeben wie ein getragenes Kleidungsstück oder ein gelesenes Buch. Will man wohl auch gar nicht. Schließlich stellt ein Immobilieneigentum erheblichen Wert dar. Wer Eigentum erworben hat oder wer durch Erbschaft Eigentümer wurde, hat damit aber auch eine Last übernommen; eine Bürde, denn die Immobilie stellt den Eigentümer vor sehr komplexe Aufgaben. Nicht der eigentliche Besitz stellt dabei eine Belastung dar, sondern das ganze Drum und Dran. Kurz gesagt, alles, was mit Erwerb, Aufbau, Erhalt oder Weitergabe des Immobilieneigentums zu tun hat.

Seinem Eigentum verpflichtet, muss sich der Eigentümer vielen Fragen stellen. Und um diese Fragen alle beantworten zu können, müsste er eigentlich alles in einer Person sein: Architekt, Bauingenieur, Statiker, Sachverständiger, Bilanzbuchhalter, Betriebswirt, Mediator und Fachanwalt. Er müsste sich mit der Wohnanlagenverwaltung ebenso auskennen wie Erfahrung mit der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude gesammelt haben, er müsste Spezialist in Sachen Buchhaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften und Miethausverwaltung sein, Sachverstand mitbringen, wenn es um die Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) geht, Mediationserfahrung im Immobilienbereich vorweisen können und im Miet-, WEG- und Immobiliarsachenrecht zuhause sein. Das Spektrum ließe sich beliebig erweitern.

Wem es nicht in den Sinn kommt, sich jederzeit und umfassend auf dem Laufenden zu halten, dem bieten sich zwei Möglichkeiten: Entweder er nimmt die typischen Sorgen eines Immobileneigentümers in Kauf oder er geht zu Huber & Reichel und macht sich das Eigentümerleben etwas leichter.

Interessenvertretung auf Eigentümerversammlungen

Eine Erstberatung kostet weniger, als man denkt: Pauschal 250 Euro. Dieser geht immer ein unverbindliches Gespräch mit dem Beratungskunden voraus, in dem die Sachlage erörtert und Ziele definiert werden. Ob Erstberatung, Einmalberatung oder dauerhaftes Mandat. In der Zusammenarbeit setzen Huber & Reichel auf Offenheit. „Niemand muss sich langfristig an uns gebunden fühlen“, sagt Josef Huber, Geschäftsführer der Beratungspartnerschaft für Immobilieneigentümer. Was heißt, dass die Beratungsleistung oft aus einer akuten Problematik auf Seiten des Immobileneigentümers zustande kommt, dieser nach rascher Lösung sucht und die Spezialisten von Huber & Reichel eingeschaltet werden. „Manchmal reicht da schon eine einmalige Teilnahme an einer Eigentümerversammlung und wir sind wieder raus. Auf dieser Eigentümerversammlung vertreten wir die Interessen unseres Auftraggebers, als sei es unsere eigene Immobilie. Dadurch sind wir in der Lage schnelle Lösungen herbeizuführen; dadurch und durch unsere langjährige Erfahrung als Berater und als Personen, die selbst über Immobilieneigentum verfügen. Wir kennen beide Seiten bestens aus der Praxis.“

Dass Probleme beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie auftreten ist nicht selten. Bautechnische Fragen vor dem Erwerb lassen sich nur mit Sachverstand beantworten. Die Prüfung von Teilungserklärungen beim Erwerb von Gemeinschaftseigentum gehört in die Hand eines Spezialisten. Und wer Eigentum erworben hat, ist oft schon mit der Durchsicht der jährlichen Betriebskostenabrechnung überfordert. Bei solchen oder ähnlichen Problemen gehen viele Haus- oder Wohnungsbesitzer zu ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater, manchmal auch zum Immobilienmakler. „Während Rechtsanwälte, Steuerberater und Immobilienmakler die Fragestellung des Kunden rein durch ihre fachliche Brille – also jeweils nur aus ihrem Blickwinkel – betrachten, haben wir die ganzheitliche Sicht auf die Dinge. So können wir umfassend beraten“, sagt Josef Huber.

Im Mittelpunkt steht der Immobilieneigentümer

„Dabei geht es uns nicht in erster Linie um die Immobilie. Wir sind keine Hausverwalter, nicht Bauträger, Makler oder Versicherungsvertreter. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der Immobilieneigentümer. Ihn vertreten wir. Für ihn sprechen wir. Unser Ziel ist die Wendung seines Problems ins Positive. Die Durchsetzung seiner Interessen als Eigentümer.“

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