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Bad Tölz-Wolfratshausen: Betretungsverbot im Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore bis 15. Juli

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: Zum Schutz seltener und stark bedrohter Vogelarten gilt bis einschließlich 15. Juli ein Betretungsverbot im Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore. Das Gebiet darf nur auf ausgewählten Wegen betreten werden, Hunde müssen angeleint sein.

Wiesenbrüter mit Küken auf einem Nest in einem Feuchtgebiet

Brütende Wasservögel in einem Feuchtgebiet – sensible Lebensräume benötigen besonderen Schutz

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, 23. April 2026 – Zum Schutz seltener und stark bedrohter Vogelarten, wie dem Brachvogel, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen und Kiebitz, gilt noch bis einschließlich 15. Juli wieder das jährliche Betretungsverbot im Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore.

Das Gebiet darf so lange nur auf ausgewählten Wegen betreten werden und Hunde müssen angeleint sein. Die Wege sind auf den Schautafeln vor Ort markiert. Mehr Informationen sind auf der Seite des Tölzer Land Tourismus unter www.dein-toelzer-land.de/die-loisach-kochelsee-moore abrufbar.
Die Loisach-Kochelsee-Moore erstrecken sich entlang der Loisach vom Kochelsee bis Penzberg. Mit rund 4.000 qm2 Ausdehnung gehören sie zu den größten zusammenhängenden Feuchtgebieten Deutschlands. Das Gebiet zeichnet sich aus durch große Flächen mit nur wenigen Bäumen und Sträuchern.

Die Loisach-Kochelsee-Moore haben damit nicht nur lokal, sondern auch für Mitteleuropa eine bedeutende Funktion als Brutstätte für seltene und stark bedrohte Vogelarten. Die bodenbrütenden Vogelarten benötigen gerade diese offenen Bereiche. Da die Vögel in der freien Wiese ungeschützt brüten und ihre Jungtiere aufziehen, können die Vögel leicht gestört werden, wenn Menschen oder Hunde zu nah an das Nest herantreten.

Wenn die brütenden Vögel aufgescheucht werden, bringt das den Nachwuchs ernsthaft in Gefahr. Zum Schutz der Tiere ist es daher von großer Bedeutung, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Die Naturschutzwacht kontrolliert dies vor Ort.

Die Verordnung über „die Beschränkung und Regelung des Betretungsrechts in dem Wiesenbrütergebiet Loisach-Kochelsee-Moore in den Gemeinden Benediktbeuern, Bichl, Kochel am See und Schlehdorf“ kann auf der Homepage des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen unter www.lra-toelz.de/de/buergerservice/veroeffentlichungen/abt-3/sg-35/verordnungen-naturschutzgebiete eingesehen werden.

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