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Jugendarbeit von Sportvereinen wird belohnt

Der Freistaat Bayern zahlt eine Vereinspauschale zur Förderung des außerschulischen Sports.

Garmisch-Partenkirchen, 27.1.2014 - Der Freistaat Bayern zahlt eine Vereinspauschale zur Förderung des außerschulischen Sports. Für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen kann diese bis zum 1. März 2014 im Landratsamt beantragt werden.

Aktive Jugendarbeit von Sportvereinen lohnt sich, denn der Freistaat Bayern gewährt auch für das Jahr 2014 wieder pauschale Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sportbetriebs. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bittet deshalb alle interessierten und rechtsfähigen Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen.

Die Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen, den Originale der gültigen Übungsleiterlizenzen, bis spätestens zum 1. März 2014 beim Landratsamt eingegangen sein. Das Landratsamt empfiehlt jedoch, den Antrag möglichst einige Tage vor Fristende einzureichen, um mögliche Probleme und Fragen beim Antrag oder den Lizenzen rechtzeitig klären zu können.

Die Vereinspauschale wird auf der Grundlage von Mitgliedereinheiten berechnet (Erwachsene: einfache Gewichtung; Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre: zehnfache Gewichtung) und Übungsleiterlizenzen (650-fache bzw. 325-fache Gewichtung). Auch Vereine ohne eigenen Übungsleiter werden gefördert, wenn sie mindestens 500 Mitgliedereinheiten aufweisen. Zu beachten ist, dass nur die beim Dachverband gemeldeten Mitglieder und nur anerkannte Übungsleiterlizenzen berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Zuschussverfahren sowie den Antrag finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen: Mehr….
 
Der Antrag sowie weitere Auskünfte sind auch im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen zu erhalten. Außenstelle: Martinswinkelstr. 11a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel.: 08821-751-333.

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