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KFZ-Zulassung im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen

Vorerst bis einschließlich 3. April 2020 keine Terminvergaben an Privatpersonen

Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen, 24.03.2020

Die Terminanfragen für KFZ-Zulassungsvorgänge sind ungebrochen. Die Zulassungsbehörde weist deshalb darauf hin, dass vorerst bis einschließlich Freitag, 3. April 2020 keine Termine mehr an Privatpersonen vergeben werden können. In dringenden und unaufschiebbaren Fällen steht es jedem frei, Kontakt mit Zulassungsdiensten, Versicherungsagenturen, Autohäusern- oder händlern oder Schilderherstellern aufzunehmen, um dort nachzufragen, ob Vorgänge in die KFZ-Zulassungsbehörde mitgenommen werden können. Diesen Zulassungsdiensten werden, so gut es geht, Termine eingeräumt. Mit dieser Vorgehensweise wird versucht, eine komplette Schließung der Zulassungsbehörde zu verhindern.

Es ist unbedingt erforderlich, in kundenintensiven Bereichen die Anzahl der Kontakte größtmöglich einzuschränken um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

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