Stadt Wolfratshausen: 2G-plus Regelung für "Eiszeit" entfällt!
Der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) §4a folgend, entfällt also die Testpflicht zur eigenen sportlichen Betätigung und praktischen Sportausbildung unter freiem Himmel. Zutritt nach 2G wird gewährt für wen folgendes gilt:
• geimpft = mindestens vollständiger Impfschutz nach 2 Impfungen + 14 Tagen, optional auch mit Auffrischungsimpfung (Booster); oder
• genesen = Nachweis über positives Testergebnis älter als 28 Tage aber nicht älter als 6 Monate.
Auf dem Gelände (z.B. Einlass oder Umziehzelt) gilt Maskenpflicht. Auf der Eisfläche kann diese abgenommen werden.