Vereinspauschale beantragen: Stichtag ist der 2. März 2026
Der Freistaat Bayern gewährt gemäß den Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb rechtsfähiger Sportvereine (Staatszuschuss). Ergänzend dazu fördert der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen den Sportbetrieb pauschal mit einem Kommunalzuschuss. Für den Kommunalzuschuss ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Die Antragstellung für die Vereinspauschale erfolgt online. Zur Authentifizierung stehen die BayernID (mit eID-Funktion des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels) sowie das Elster-Unternehmenskonto zur Verfügung.
Alternativ kann ein halbdigitales Verfahren genutzt werden: Der Antrag wird online ohne Authentifizierung ausgefüllt, anschließend komprimiert ausgedruckt, unterschrieben und postalisch eingereicht. Wichtig ist, dass nur unterschriebene Anträge berücksichtigt werden.
Alle Informationen sowie das Online-Formular sind abrufbar unter:
www.lra-toelz.de/de/buergerservice/themen-a-z/vereinspauschale/



