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Vereinspauschale beantragen: Stichtag ist der 2. März 2026

Der Freistaat Bayern und der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen fördern den Sportbetrieb rechtsfähiger Sportvereine. Anträge für die Vereinspauschale können online gestellt werden – Stichtag ist der 2. März 2026.

Der Freistaat Bayern gewährt gemäß den Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb rechtsfähiger Sportvereine (Staatszuschuss). Ergänzend dazu fördert der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen den Sportbetrieb pauschal mit einem Kommunalzuschuss. Für den Kommunalzuschuss ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Die Antragstellung für die Vereinspauschale erfolgt online. Zur Authentifizierung stehen die BayernID (mit eID-Funktion des Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels) sowie das Elster-Unternehmenskonto zur Verfügung.

Alternativ kann ein halbdigitales Verfahren genutzt werden: Der Antrag wird online ohne Authentifizierung ausgefüllt, anschließend komprimiert ausgedruckt, unterschrieben und postalisch eingereicht. Wichtig ist, dass nur unterschriebene Anträge berücksichtigt werden.

Alle Informationen sowie das Online-Formular sind abrufbar unter:

www.lra-toelz.de/de/buergerservice/themen-a-z/vereinspauschale/

 

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