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Wochenbettbetreuung: Zuschussanträge können eingereicht werden

Hebammen können bis 2. Dezember 2019 Anträge einreichen, um für 2019 von einer „Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung“ zu profitieren.

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Zuwendung in Höhe von knapp 23.000 Euro zugesprochen, der Landkreis stockt dies durch Eigenmittel auf 25.377 Euro auf. Dieser Betrag soll vollständig den Hebammen zu Gute kommen, die im Landkreis in der Wochenbettbetreuung in einem bestimmten Umfang tätig sind.

Damit Hebammen für 2019 in den Genuss dieses Zuschusses kommen können, müssen sie mindestens 15 Mütter, die mit ihrem Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gemeldet sind, im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben.

Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt.

Der Antrag ist einzureichen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz.

Die im Landkreis tätigen Hebammen wurden vom Landratsamt bereits informiert. Hebammen, die keine Information des Landratsamtes erhalten haben, werden gebeten, sich unter abteilung1@remove-this.lra-toelz.de zu melden.

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