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Wochenbettbetreuung: Zuschussanträge können noch eingereicht werden

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, 17.11.2020 - Hebammen können noch bis 1. Dezember 2020 Anträge einreichen, um für 2020 von einer „Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung“ zu profitieren.

Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Zuwendung in Höhe von knapp 24.600 Euro zugesprochen, der Landkreis stockt dies durch Eigenmittel auf 27.333 Euro auf. Dieser Betrag soll vollständig den Hebammen zu Gute kommen, die im Landkreis in der Wochenbettbetreuung in einem bestimmten Umfang tätig sind.

Damit Hebammen für 2020 in den Genuss dieses Zuschusses kommen können, müssen sie mindestens 15 Mütter, die mit ihrem Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gemeldet sind, im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt. 
 
Hier kann der Antrag eingereicht werden:

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Büro des Landrats
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz.

Die im Landkreis tätigen Hebammen wurden vom Landratsamt bereits informiert.

Hebammen, die keine Information des Landratsamtes erhalten haben, werden gebeten, sich unter abteilung1@remove-this.lra-toelz.de  zu melden.

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