Das Magazin für das Bayerische Oberland

Zuschuss für Hebammen in der Wochenbettbetreuung

Hebammen, die Mütter im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Wochenbett betreuen, können bis zum 1. Dezember 2026 einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung sind mindestens 15 betreute Mütter mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen.

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, 28. Juli 2026  – red. – Hebammen können bis zum 1. Dezember 2026 einen Zuschuss für die Wochenbettbetreuung beantragen. Voraussetzung sind mindestens 15 betreute Mütter mit Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und jeweils mindestens drei Hausbesuche.

Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis eine Zuwendung in Höhe von 20.600 Euro zugesprochen. Der Landkreis erhöht den Betrag aus eigenen Mitteln auf insgesamt 22.888,89 Euro.

Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Hebamme im Jahr 2026 mindestens 15 Mütter im Wochenbett betreut hat. Die Mütter müssen ihren Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen haben und jeweils mindestens drei Hausbesuche erhalten haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, erhalten eine höhere Unterstützung.

Der Antrag ist beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, einzureichen.

Die im Landkreis tätigen Hebammen wurden bereits vom Landratsamt informiert. Hebammen, die keine Mitteilung erhalten haben, können sich per E-Mail an Abteilung1@remove-this.lra-toelz.de wenden.

NEWS