Stadt Wolfratshausen
Stadt Wolfratshausen, 30.07.2020
Gegendarstellung aus dem Sachbereich Kultur der Stadt Wolfratshausen zum SZ-Artikel vom 29.7.2020 „Eine Ohrfeige für alle Künstler“
"Wir erlauben uns eine Gegendarstellung zum am 29.7.2020 erschienenen Artikel „Eine Ohrfeige für alle Künstler“ in der SZ.https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/staedtische-kulturfoerderung-eine-ohrfeige-fuer-alle-kuenstler-1.4982765
Die Kulturförderung der Stadt Wolfratshausen folgt den „Richtlinien der Stadt Wolfratshausen zur Förderung der örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und Organisationen“, die auf der Homepage der Stadt Wolfratshausen einsehbar sind.
Es steht jedem offen, ein adäquates Kulturprogramm für die Bürger und Bürgerinnen in Wolfratshausen zu organisieren. Der Sachbereich Kultur der Stadt Wolfratshausen berät sehr gerne dabei. Es besteht auch die Möglichkeit, Förderung in Form einer Leihgabe von Sachgegenständen oder finanzieller Natur zu beantragen. Die Stadtverwaltung achtet darauf, alle gleich zu behandeln.
Die Stadt Wolfratshausen ist sich im Klaren darüber, dass es im Moment schwierige Zeiten für alle sind und die Tourismus- und Veranstaltungsbranche (Kreativwirtschaft) immens darunter zu leiden hat. Allerdings haben wir als öffentliche Hand eine Fürsorgepflicht und auch eine Vorbildfunktion. Wir wollen kein Hotspot werden! Aus verschiedenen und nachvollziehbaren Gründen hat die Stadt daher beschlossen, keine Veranstaltungen bis zum 31. August 2020 durchzuführen, sondern in enger Absprache mit Künstlern und deren Agenturen bestmöglich zu verschieben.
Jeder gemeinnützig agierende Kulturträger in Wolfratshausen hat die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Förderung zu stellen. Normalerweise erfolgt die Einreichung bis Ende August für das darauffolgende Jahr. In Ausnahmesituationen kann auch unterjährig ein Antrag gestellt werden, der dem Kulturausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird. Erforderliche Bestandteile eines Antrags sind u.a. eine konzeptionelle Ausführung des geplanten Projekts und eine konkrete Einnahmen- und Ausgabenkalkulation. Aussagekräftige und vollständige Antragsunterlagen sind wichtig, weil die Kommune den verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln gewährleisten muss. Im SZ-Artikel geschilderten konkreten Fall ist bis zum Erscheinungsdatum des Artikels noch kein qualifizierter Förderantrag bei der Stadtverwaltung eingereicht worden.
Zur Prüfung eines außerplanmäßigen Zuschusses für ein mögliches Projekt im Herbst hat der Veranstalter bis zum 31. August 2020 die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien einen Antrag zu stellen. Eine Förderentscheidung obliegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales."





