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Geretsrieder Waldsommer wird abgesagt

Geretsried, 5.8.2020 - Die Entscheidung ist gefallen. Auch der Geretsrieder Waldsommer 2020 fällt der Corona-Pandemie zum Opfer. Die Pressestelle der Stadt Geretsried hat heute ein Statement des Bürgermeisters Michael Müller herausgegeben.

„Leider fällt nun auch der Geretsrieder Waldsommer der derzeitigen Pandemie zum Opfer. Wir – und damit meine ich unsere Wirtsfamilie, unser Ordnungsamt, das Landratsamt, das Gesundheitsamt und auch die Vertreter der Polizei – haben in den vergangenen Wochen (bis einschließlich gestern Abend) wirklich alles versucht, um ein Konzept auf die Beine zu stellen, das auch in dieser schwierigen Zeit funktioniert; ohne – und das war immer die Grundvoraussetzung für alle unsere Überlegungen – die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gefährden. Tatsache ist aber leider: genau das können wir nicht ausschließen. Eine Stellungnahme der Polizei hat uns daher gestern Abend schlussendlich dazu bewogen, den Waldsommer für dieses Jahr abzusagen. Ich habe in den vergangenen Wochen mehrfach betont, dass wir als Stadt auch für unsere Wirtsfamilie ein verlässlicher Partner sein wollen. Umso mehr bedauere ich auch persönlich, dass uns die derzeitige Situation zu dieser Entscheidung zwingt.
 
Natürlich kann ich auch die Enttäuschung unserer Wirtsfamilie verstehen; wir teilen sie in jeder Hinsicht. Auch wir hätten den Waldsommer nur zu gerne stattfinden lassen. Nach der Absage aller bisherigen Veranstaltungen – darunter ja auch viele unserer Jubiläumsevents – hatten wir bis zuletzt gehofft, unseren Bürgerinnen und Bürgern mit dem Geretsrieder Volksfest etwas Normalität in dieser schwierigen Zeit bieten zu können. Dass uns die derzeitige Situation zur Absage des Waldsommers zwingt und im schlimmsten Fall auch wirtschaftliche Folgen für unsere Wirtsfamilie hat, macht uns und auch mich persönlich sehr betroffen. Ich kann nur hoffen, dass unsere Festwirte diese Situation meistern können und wir uns im Jahr 2021 – wenn die Pandemie es dann hoffentlich zulässt – wiedersehen.
 
Tatsache ist – und das haben wir während unseren Diskussionen in den vergangenen Wochen immer wieder feststellen müssen – dass es bis heute keine klare rechtliche Einordnung von solchen Volksfesten gibt. Dürfen sie an einem Ort mit nachvollziehbarer Begründung in reduzierter Form stattfinden, sprechen sich andernorts die Behörden klar dagegen aus; und auch dort werden schlüssige Gründe genannt. Dass Wirte und Schausteller eine solch uneinheitliche Bewertung der Situation nicht nachvollziehen können, kann sicherlich jeder verstehen. Eine juristische Überprüfung dieses Themas ist deswegen im Zweifel durchaus sinnvoll: wir alle wollen klare Verhältnisse.“

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