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Schaf- und Ziegenprämie Bayern - Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Holzkirchen, 19.8.2020 - Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) hat am 03. Juli diesen Jahres die Richtlinie zur sogenannten „Schaf- und Ziegenprämie Bayern“ verkündet. Zweck der Prämie ist es, einen Ausgleich für die schwierige Erlössituation und die ungünstigen marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der bayerischen Schaf- und Ziegenhaltung zu schaffen. Damit wird ein Beitrag zum Erhalt der traditionellen Schaf- und Ziegenhaltung geleistet.

Der Fördergrundantrag kann elektronisch bis 31.08.2020 beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Holzkirchen eingereicht werden. Zusätzlich muss der darauf aufbauende Zahlungsantrag von 01.10.2020 bis spätestens 15.11.2020 gestellt werden.

Gefördert wird hierbei die Weidehaltung von Schafen und Ziegen in Bayern. Zuwendungsempfänger sind in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen. Es gelten bestimmte Fördervoraussetzungen bzgl. Mindestalter bzw. Mindestanzahl der Tiere, Haltungszeitraum und der vorzuweisenden Mindestweidefläche (alle erforderlichen Unterlagen stehen unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser  zur Verfügung).

Bei Fragen zur Antragstellung stehen die Mitarbeiter des AELF Holzkirchen in gewohnter Weise zur Verfügung.

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