Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald honoriert Leistungen der Waldbesitzer für den Naturschutz
Fledermaus, Specht und Co.
Ziel des Vertragsnaturschutzprogramms Wald ist, die Vielfalt von Arten und Lebensräumen im Wald zu erhalten und zu fördern. Förderfähig sind zum Beispiel der Erhalt von Biotopbäumen, Belassen von Totholz und Nutzungsverzicht für einen Zeitraum von zwölf Jahren. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Flächen in einer bestimmten Gebietskulisse liegen wie zum Beispiel in einem Natura 2000-Gebiet, Landschaftsschutzgebiet oder einem gesetzlich geschützten Biotop. Die Förderung erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.