Förderbescheide für Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Den Zuschuss erhält jede Hebamme, die im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen pro Kalenderjahr mindestens 15 Mütter im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt. Die Höhe des Förderbetrages, inklusive des zehnprozentigen Anteils des Landkreises, beträgt für drei Hebammen jeweils 1.188,21 und für zehn Hebammen jeweils 2.376,87 Euro. Insgesamt wurden 27.333,33 Euro ausbezahlt.
Vor nunmehr vier Jahren musste die stationäre Geburtshilfestation an der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz wegen fehlender ärztlicher Geburtshelferinnen und Geburtshelfer geschlossen werden. In diesem Zusammenhang bestand und besteht die Befürchtung, dass sich insbesondere Hebammen, die bislang im Einzugsbereich der Asklepios Stadtklinik Bad Tölz ihre Dienstleistungen erbracht haben, räumlich anderweitig orientieren und damit für die werdenden Mütter im Landkreis nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mehrere Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und der Wochenbettbetreuung auf den Weg gebracht. U.a. kommen die vom Freistaat Bayern gewährten Zuweisungen in voller Höhe den im Landkreis in der Wochenbettbetreuung tätigen Hebammen zugute.