Kunst- und Kulturförderung im Landkreis: Anträge bis 31. Oktober stellen
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen für künstlerische und kulturelle Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die zur Gestaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur des Landkreises beitragen. Ein entscheidendes Kriterium ist, dass die Aktionen der Öffentlichkeit zugänglich sind bzw. nach ihrer Verwirklichung zugänglich gemacht werden und sie von überörtlicher Bedeutung sind.
Insgesamt stehen zur Förderung von Kunst und Kultur im Kreishaushalt 20.000 Euro zur Verfügung. Der Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten entscheidet über die Vergabe der Mittel in einer nichtöffentlichen Sitzung. Auf diese Weise wurden seit 2017 im gesamten Landkreisgebiet 48 Projekte gefördert. Sie alle entsprachen den Richtlinien, die der Kreistag 2017 beschlossen hat. Pro Maßnahme können maximal 90 %, aber nicht mehr als 2.500 Euro gefördert werden. Nicht förderfähig sind Publikationen oder Vorhaben, die vorrangig gewerblichen Zwecken dienen, Stadt- oder Gemeindefeste, Festumzüge oder Ähnliches und Benefizveranstaltungen.
Sowohl die Förderrichtlinien als auch die Antragsunterlagen stehen unter www.lra-toelz.de unter der Serviceleistung „Kulturförderung“ zum Download zur Verfügung. Rückfragen können bei der Geschäftsstelle Kreistag unter der Rufnummer 08041 505-505 oder per E-Mail an gertrud.kell@ gerne gerichtet werden. lra-toelz.de