Kunstpreis 2023 Bad Tölz-Wolfratshausen: Vorschläge können bis 1. Mai eingereicht werden
Der Kunstförderpreis richtet sich an jüngere Künstler aus dem Landkreis, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutlichen Ansätze zu einer weiteren positiven Entwicklung erkennen lassen. Mit dem Kunstpreis sollen Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet werden, die in ihrer Entwicklung bereits auf Geleistetes verweisen und mit ihrem künstlerischen Schaffen überregionale Bedeutung erlangen können. Mit dem Kulturehrenbrief wird das Lebenswerk eines Künstlers gewürdigt.
Die für die Preise in Frage kommenden Personen oder Personengruppen müssen im Landkreis geboren sein, eine Schule im Landkreis besucht haben, ihren Lebensmittelpunkt im Landkreis haben bzw. über einen längeren Zeitraum hinweg gehabt haben oder Elemente des Landkreises in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Preisträger können auf den Gebieten der bildenden Kunst (Maler, Grafiker, Bildhauer, Fotografen) der darstellenden Kunst (Schauspieler, Tänzer, Kabarettisten), der Musik (Instrumentalisten, Sänger, Chöre, Dirigenten) sowie der Literatur (Schriftsteller, Autoren, Dichter) tätig sein.
Die Vorschläge können bis spätestens 1. Mai 2023 von jedem Landkreisbürger, Institutionen, Vereinen oder Gruppen eingebracht werden und sind an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1 zu richten. Die Vorschläge sind schriftlich und aussagekräftig zu begründen. Unterlagen zum künstlerischen Werk sollen beigefügt sein. Über die Vergabe entscheidet der Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten.
Die Preise werden in feierlichem Rahmen im Landratsamt Bad Tölz übergeben.