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Neuer Naturschutzwächter für den Lechbereich

Weilheim-Schongau, 2. Juli 2026 – Thomas Leinauer wurde von Landrat Dr. Johann Bertl offiziell zum Naturschutzwächter des Landkreises Weilheim-Schongau ernannt. Künftig betreut er den Bereich am Lech südlich von Peiting bis Steingaden.

Von Redaktion Oberland.de
Thomas Leinauer erhält von Landrat Dr. Johann Bertl die Ernennungsurkunde zum Naturschutzwächter.

Der neue Naturschutzwächter Thomas Leinauer mit Landrat Dr. Johann Bertl bei der offiziellen Ernennung im Landratsamt Weilheim. Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau

Ehrenamt für Natur- und Artenschutz

Thomas Leinauer übernimmt mit seiner Ernennung ein verantwortungsvolles Ehrenamt. Naturschutzwächter leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Landkreis.

Leinauer ist im Beruf Polizist und in seiner Freizeit Angler. Er möchte sich stärker für die Umwelt engagieren und helfen, die Naturschätze des Landkreises zu bewahren. Der Lech und seine Flussauen liegen ihm besonders am Herzen. Er komme oft an den Lech und züchte seit 40 Jahren Fische auf seinem Grundstück, heißt es in der Pressemeldung des Landratsamts.

Ausbildung an der Naturschutzakademie

Zur Vorbereitung absolvierte Leinauer eine Onlineschulung mit insgesamt 24 Stunden sowie eine einwöchige Schulung an der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege in Laufen an der Salzach. Dort erwarb er das rechtliche und fachliche Rüstzeug für seine Tätigkeit.
Auch Kommunikation war Teil der Ausbildung. Vor Ort sollen Naturschutzwächter das Bindeglied zwischen den Menschen und der Behörde bilden – insbesondere dann, wenn es um Hinweise und Verbote im Umgang mit der Natur geht.

Einsatzbereich am Lech

Künftig soll Leinauer den Bereich am Lech südlich von Peiting bis Steingaden betreuen. Im Landkreis Weilheim-Schongau sind derzeit rund 30 Naturschutzwächter im Einsatz. Zwei Mal pro Jahr treffen sie sich zum Austausch.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben dürfen Naturschutzwächter Auskünfte erteilen, Personen auf naturschutzrechtliche Bestimmungen hinweisen und notwendige Feststellungen treffen. Sie handeln als Beauftragte der unteren Naturschutzbehörde. Ziel ist es, durch Aufklärung und Information Verständnis für die Belange des Naturschutzes zu schaffen und Konflikte möglichst einvernehmlich zu lösen.

Foto: Landratsamt Weilheim-Schongau

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